Allgemeine Geschäftsbedingungen
von DiePsychotherapie Fischinger KG,im Folgenden kurz „Psychotherapeut“ genannt.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen.Der Psychotherapeut schließt seine Verträge und erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage seiner schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen dem Psychotherapeut und dem jeweiligen Behandelten in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen.Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Psychotherapeuten werden dem Behandelten schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen.
1.3. Zusatzvereinbarungen.Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Behandelten.Von Seiten des Behandelten kommende Leistungsbeschreibungen werden selbst bei Kenntnis des Psychotherapeuten nur dann wirksam, wenn diese vom Psychotherapeuten angenommen werden.
Von Seiten des Behandelten kommende Rechtstexte werden selbst bei Kenntnis des Psychotherapeuten nur dann wirksam, wenn diese vom Psychotherapeuten mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht der Psychotherapeut der Einbeziehung von Rechtstexten des Behandelten ausdrücklich. Die bloße Annahme von Leistungsbeschreibungen des behandelten durch den Psychotherapeuten bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Behandelten, selbst wenn diese Rechtstexte beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen.Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Psychotherapeuten gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebot durch den Psychotherapeuten.Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Psychotherapeuten an den Behandelten Die Angebote des Psychotherapeuten sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Behandelte einen Auftrag, so ist der Behandelte an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei dem Psychotherapeuten gebunden.
2.2. Angebot durch den Behandelten.Erteilt der Behandelte ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot des Psychotherapeuten, oder über ein Formular z.B. eines Katalogs oder eines Webshops einen Auftrag an den Psychotherapeuten, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei dem Psychotherapeuten gebunden.
2.3. Annahme durch den Psychotherapeuten.Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch den Psychotherapeuten zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass der Psychotherapeut z.B. durch für den Behandelten ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Psychotherapeut den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.
2.4. Vertragslaufzeit. Der Behandelte hat das Recht die Behandlung jederzeit abzubrechen. Der Psychotherapeut, der von der Ausübung seines Berufes zurücktreten will, hat diese Absicht dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter so rechtzeitig mitzuteilen, dass dieser die weitere Psychotherapeutische Versorgung sicherstellen kann.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
3.1. Erfüllungsort.Erfüllungsort ist der Sitz des Psychotherapeuten.
3.2. Zustimmung Der Psychotherapeut darf nur mit Zustimmung des Behandelten oder seines gesetzlichen Vertreters Psychotherapie ausüben.
3.3. Fachgerechte Leistung. Der Psychotherapeut hat seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben.
3.4.Leistungsumfang.Der Psychotherapeut hat sich bei der Ausübung seines Berufes auf jene Psychotherapeutischen Arbeitsgebiete und Behandlungsmethoden zu beschränken, auf denen er nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat.
3.5. Fremdleistungen. Der Psychotherapeut hat seinen Beruf persönlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit Vertretern seiner oder einer anderen Wissenschaft auszuüben. Zur Mithilfe kann er sich jedoch Hilfspersonen bedienen, wenn diese nach seinen genauen Anordnungen und unter seiner ständigen Aufsicht handeln.
3.6.Sitzungsdauer.Sitzungen des Psychotherapeuten dauern 1 oder 2 Einheit2n à50 Minuten. Sitzungen beginnen und enden zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Zuspätkommen ist es nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.
4. Dokumentation
4.1. Dokumentationspflicht.Der Psychotherapeut führt über jede von ihm gesetzte Psychotherapeutische Maßnahme Aufzeichnungen. Die Dokumentation umfasst, sofern diese Gegenstand der Behandlung oder für diese bedeutsam geworden sind, insbesondere folgende Inhalte:
- Vorgeschichte der Problematik und der allfälligen Erkrankung sowie die bisherigen Diagnosen und den bisherigen Krankheitsverlauf,
- Beginn, Verlauf und Beendigung der psychotherapeutischen Leistungen,
- Art und Umfang der diagnostischen Leistungen, der beratenden oder behandelnden Interventionsformen sowie Ergebnisse einer allfälligen Evaluierung,
- vereinbartes Honorar und sonstige weitere Vereinbarungen aus dem Behandlungsvertrag, insbesondere mit allfälligen gesetzlichen Vertretern,
- erfolgte Aufklärungsschritte und nachweisliche Informationen,
- Konsultationen von Berufsangehörigen oder anderen Gesundheitsberufen,
- Übermittlung von Daten und Informationen an Dritte, insbesondere an Krankenversicherungsträger,
- allfällige Empfehlungen zu ergänzenden ärztlichen, klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen oder musiktherapeutischen Leistungen oder anderen Abklärungen,
- Einsichtnahmen in die Dokumentation sowie
- Begründung der Verweigerungen der Einsichtnahme in die Dokumentation.
4.2.Aufbewahrung der Dokumentation.Der Psychotherapeut muss auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Dokumentation mindestens zehn Jahre ab Beendigung der Psychotherapeutischen Leistungen aufbewahren. Die Führung und Aufbewahrung in geeigneter automationsunterstützter Form ist zulässig. Der Behandelte hat das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten. Bei Erlöschen der Berufstätigkeit ist die Dokumentation von außerhalb von Einrichtungen tätig gewesenen Berufsangehörigen für die der Aufbewahrungspflicht entsprechende Dauer aufzubewahren.
5. Verschwiegenheit
5.1. Verschwiegenheitsverpflichtung.Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
5.2. Auskunftspflicht.Der Psychotherapeut ist verpflichtet, dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter alle Auskünfte über die Behandlung, insbesondere über Art, Umfang und Entgelt, zu erteilen.
5.3. Preisinformation.Im Rahmen der Auskunftspflicht hat der Psychotherapeut über die von ihm zu erbringende Psychotherapeutische Leistung, sofern nicht eine direkte Abrechnung mit einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge erfolgt, eine klare Preisinformation zur Verfügung zu stellen und nach erfolgter Psychotherapeutischer Behandlung eine Rechnung auszustellen. Der Psychotherapeut hat sicherzustellen, dass in jedem Fall die dem Behandelten im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU gelegte Rechnung nach objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien ausgestellt wird.
6. Datenschutzerklärung
6.1. Verantwortlicher.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist DiePsychotherapie Fischinger KG, Glanegg 2, A-5082 Grödig, Telefon +43 (650) 54 50 449, office@diepsychotherapie.at.
6.2. Rechtsgrundlage.Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Behandelten erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Behandelten, des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
6.3. Nichterteilung der Einwilligung.Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte jedoch je nach Art der geforderten Einwilligung zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
6.4. Zweck der Datenverarbeitung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Behandelten durch den Psychotherapeuten findet nur zum Zweck der Psychotherapie, der Paartherapie, des Coachings, der Supervision sowie der Vertragsabwicklung statt.
6.5. Verschwiegenheit.Sämtliche Daten unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Eine Weitergabe der Daten des Behandelten erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Behandelten.
6.6. Aufbewahrungsdauer.Die Daten des Behandelten werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
6.7. Rechte des Behandelten.Der Behandelte hat das Recht, seine Einwilligungen jederzeit, beispielsweise per E-Mail zu widerrufen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
Zudem hat der Behandelte das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung und insbesondere gegen die Direktwerbung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Hohenstaufengasse 3, A-1010 Wien, Telefon: +43 1 531 15 – 202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
7.Entgelt
7.1. Preise.Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Psychotherapeuten.
7.3. Zusatzleistungen.Alle Leistungen des Psychotherapeuten, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
7.4. Kostenvorschuss.Der Psychotherapeut ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
7.5. Teilleistungen.Der Psychotherapeut ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
7.6. Storno. Ein gebuchter Termin kann vom Behandelten bis spätestens 3 Werktage im Voraus kostenlos storniert werden. Bei späterer Absage oder ist der Psychotherapeut berechtigt dem Behandelten das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.
7.7. Ungerechtfertigter Rücktritt.Für den Fall, dass ein Unternehmen als Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Psychotherapeuten ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt dem Psychotherapeuten trotzdem das vereinbarte Entgelt. Dasselbe gilt, wenn Psychotherapeut aus einem in der Sphäre des behandelten liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
7.8. Preisanpassung.Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist der Psychotherapeut berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie die Inflation, der Verbraucherpreisindex, die Kollektivvertragsabschlüsse sowie von ähnlichen, von Psychotherapeut nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist der Psychotherapeut berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 10% erhöhen, ohne dass dies vom Psychotherapeuten beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
8. Zahlung
8.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit.Die Rechnungen des Psychotherapeuten sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind binnen sieben Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
8.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.Unternehmer sind nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen den Psychotherapeuten aufzurechnen, außer die Forderung des behandelten wurde vom Psychotherapeuten schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
8.4. Zahlungsverzug.Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Behandeltenhat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
8.5. Ratenzahlung.Soweit der Psychotherapeut und der Behandelte eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
9.Haftung
9.1. Beweislast.Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Psychotherapeuten ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Behandelten zu beweisen.
9.2. Gewährleistung.Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate ab Übergabe beschränkt.
Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl des Psychotherapeuten zu.
9.3. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte.Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
9.4. Schadenersatz.Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Behandelten sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Psychotherapeuten beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
9.5.Nachfrist.Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese dem Psychotherapeuten schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
10. Berufshaftpflichtversicherung
10.1. Berufshaftpflichtversicherung.Der Psychotherapeut hat vor Aufnahme seiner selbständigen Berufsausübung zur Deckung der aus der Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.
10.2. Versicherungsvertrag.Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten:
- die Mindestversicherungssumme hat für jeden Versicherungsfall zur Deckung der aus der psychotherapeutischen Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Million Euro zu betragen. Eine Haftungshöchstgrenze darf pro einjähriger Versicherungsperiode das Dreifache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten,
- der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig.
10.3. SchadenersatzansprücheDer geschädigte Behandelte kann den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrages auch gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte haften als Gesamtschuldner.
10.4. Recht auf AuskunftDer Psychotherapeut hat dem Patienten, dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Vorsorgebevollmächtigten oder Personen, die von der behandelten Person als auskunftsberechtigt benannt wurden, auf Nachfrage Auskunft über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung (Abs. 1 bis 3), insbesondere den Versicherer, zu erteilen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Anzuwendendes Recht.Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Behandelten und dem Psychotherapeut ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2. Zwingendes Verbraucherrecht.Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn Psychotherapeut seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
11.3. Gerichtsstand.Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Psychotherapeut und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. Psychotherapeut ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Psychotherapeut und des Unternehmers berechtigt.